Weitere Entscheidung unten: AG Hannover, 10.08.2001

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   AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99 SO   

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AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99 SO (https://dejure.org/2000,9488)
AG Hannover, Entscheidung vom 13.10.2000 - 608 F 2223/99 SO (https://dejure.org/2000,9488)
AG Hannover, Entscheidung vom 13. Oktober 2000 - 608 F 2223/99 SO (https://dejure.org/2000,9488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB; § 1787 Abs. 1 S. 2 BGB
    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter im Wege der vorläufigen Anordnung in Zusammenhang mit ihrem Scheidungsverfahren; Berücksichtigung des Kindeswohls im Falle der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Geeignetheit des Wechselmodells ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter im Wege der vorläufigen Anordnung in Zusammenhang mit ihrem Scheidungsverfahren; Berücksichtigung des Kindeswohls im Falle der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Geeignetheit des Wechselmodells ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Vorrang des Wechselmodels vor dem Residenzmodell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 846
  • FamRZ 2002, 563 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99
    Im Rahmen der Diskussion um die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1671 BGB a.F. wurde nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1982 (NJW 1983, 101 ff. [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvL 25/80] ) und wird auch noch heute auf frühere amerikanischen Studien zurückgegriffen.
  • OLG Stuttgart, 09.09.1998 - 17 UF 309/98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen das im

    Auszug aus AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99
    Haben die Eltern einvernehmlich eine Einigung erzielt, kann diese nicht mehr einseitig, sondern nur gemeinsam oder über einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil, wie es im vorliegenden Fall geschehen ist, geändert werden (vergl. AG Bad Iburg FamRZ 2000, 1036 f. ; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39, 40 ; OLG Zweibrücken DA Vorm 2000, 331, 333; vergl. Zum Stellenwert von Elternvereinbarungen Staudinger-Coester, 13. Aufl., § 1671 Rz. 59 ff).
  • AG Bad Iburg, 10.02.2000 - 7 F 27/00
    Auszug aus AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99
    Haben die Eltern einvernehmlich eine Einigung erzielt, kann diese nicht mehr einseitig, sondern nur gemeinsam oder über einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil, wie es im vorliegenden Fall geschehen ist, geändert werden (vergl. AG Bad Iburg FamRZ 2000, 1036 f. ; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39, 40 ; OLG Zweibrücken DA Vorm 2000, 331, 333; vergl. Zum Stellenwert von Elternvereinbarungen Staudinger-Coester, 13. Aufl., § 1671 Rz. 59 ff).
  • OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04

    Zulässigkeit einer Elternvereinbarung über die elterliche Sorge

    Soweit ersichtlich, hat sich bislang das Amtsgericht Hannover in einem Verfahren grundlegend mit dem Wechselmodell und seinen Vor- und Nachteilen gegenüber dem Residenzmodell auseinandergesetzt (AG Hannover FamRZ 2001, 846 ff. im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, JAmt 2001, 557, Beschluss zur Hauptsache in demselben Verfahren) und hat, ausgehend von der - vom Senat geteilten - Annahme, dass von einem allgemeinen entwicklungspsychologischen Grundsatz der Erforderlichkeit eines festen Lebensmittelpunktes für die gesunde Entwicklung eines Kindes nicht ausgegangen werden kann, eine Entscheidung zugunsten des Wechselmodells getroffen, obwohl zwischen den Eltern noch erhebliche Konflikte bestanden.
  • OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07

    Bestimmung einer Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells durch das

    Gesicherte entwicklungspsychologische Erkenntnisse über die Folgen des Wechselmodells liegen bisher wohl nicht vor (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f. = FPR 2004, 619 f. AG Hannover FamRZ 2001, 846, 847 m.w.Nw.. Überblick bei Kostka FPR 2006, 271 ff.. siehe auch Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).
  • AG Erfurt, 01.10.2014 - 36 F 1663/13

    Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines

    Nur vereinzelt wurde trotz anders lautenden Anträgen der Fortbestand des Wechselmodells [vgl. AG Hannover, Beschl. v. 13.10.2000 - 608 F 2223/99 SO - FamRZ 2001, 846 (einstweilige Anordnung) und AG Hannover, Beschluss vom 10.08.2001, Az. 608 F 2223/99 SO, 608 F 2223/99 - JAmt 2001, 557(Hauptsache); Kammergericht, Beschluss vom 28.02.2012, a.a.O.) bestimmt.
  • OLG Celle, 12.10.2006 - 12 UF 111/06

    Anforderungen die Regelung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder nach

    frei widerrruflich (vgl. u.a. Schwab FamRZ 98, 457; Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht, 4. Aufl., § 1671, Rn. 24 ff. m.w.Nachw., AG Hannover FamRZ 01, 846, 848).
  • AG Erfurt, 14.09.2012 - 36 F 141/11

    Elterliche Sorge: Gemeinsame Sorge bei Getrenntleben; Zulässigkeit der

    Nur vereinzelt wurde trotz anders lautenden Anträgen der Fortbestand des Wechselmodells [vgl. AG Hannover, Beschl. v. 13.10.2000 - 608 F 2223/99 SO - FamRZ 2001, 846 (einstweilige Anordnung) und AG Hannover, Beschluss vom 10.08.2001, Az. 608 F 2223/99 SO, 608 F 2223/99 - JAmt 2001, 557(Hauptsache); KG, Beschluss vom 28.02.2012, a.a.O.] bestimmt.
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AG Hannover, Entscheidung vom 10.08.2001 - 608 F 2223/99 SO (https://dejure.org/2001,63457)
AG Hannover, Entscheidung vom 10. August 2001 - 608 F 2223/99 SO (https://dejure.org/2001,63457)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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